Die Gesetze stehen direkt im Hafen auf einer Steintafel gut lesbar, aber auch in Sturmbergen vor der Amtsstube.
§1... Fürst Westian von Schattenfels ist das Staatsoberhaupt des Fürstentums Sturmbergen. Ihm steht die Ausübung aller Staatsgewalten in der Stadt Sturmbergen, in Iysenfeld und in allen von Menschen besiedelten Gebiete zu. Die Garde untersteht nur ihm direkt.
§1a... In Abwesenheit des Fürsten übernimmt die Gattin des Fürsten, Alix von Schattenfels, die Staatsgewalt.
§2 ...Die Garde ist die exekutive Gewalt des Fürstentums. Ihr obliegt der Schutz der Bürger und des Fürstentums.
§2a... Jeder Bürger und jeder Gast haben den Anweisungen der Garde uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
§3 ...Das Wirken von Gewalt jeder Art gegen Bürger oder Gäste ist bei Strafe verboten.
§3a...Selbstjustiz ist verboten. Sollten Straftaten beobachtet werden, sind diese unverzüglich der Garde mitzuteilen.
§3b...Straftaten sind Taten, die gegen die Moral und guten Sitten verstoßen. Mord, Gewaltausübung, Diebstahl, Erpressung und Betrug werden strengstens bestraft, bis hin zum Tode durch den Strang.
§4... Das offene Tragen von Waffen ist innerhalb der Städte Sturmbergen und Iysenfeld ausschließlich der Garde und der Wache gestattet.... ..Zuwiderhandlungen werden sofort als Bedrohung der Sicherheit der Städte angesehen und mit Arrest bestraft.
§5.... Magie und Hexerei ist in den Städten Sturmbergen und Iysenfeld verboten. Als Ausnahme ist anzusehen, wenn das eigene Leben oder das Leben der Bürger bedroht ist.
.......Wer grundlos Magie in einer Stadt oder einem bewohnten Gebiet wirkt wird mit Arrest bestraft.
§5a... Wer Träger eines Siegels des Magierordens oder des Fürsten von Sturmbergen ist hat das Recht Magie zu wirken, um das Fürstentum oder Bürger und Gäste zu schützen.
§6 ...Das Anbeten von feindlichen, menschenverachtenden oder bösartigen Göttern ist verboten und wird als Ketzerei gegen Tyr und Helm verurteilt.
§6a ...Auch das Befürworten, Preisen und Grüßen von feindlichen, menschenverachtenden oder bösartigen Göttern und das Tragen derer Symbole und Standarten ist verboten
......... und zählt als Ketzerei. Ketzerei wird mit Arrest oder Tod durch den Strang geahndet.
§7....... Der Handel mit verbotenen Gütern, die als solche ausgewiesen sind, ist bei Strafe verboten und wird mit Arrest geahndet.
§7a...... Der Besitz von verbotenen Gütern, die als solche ausgewiesen sind, ist verboten und wird mit Geldstrafe, im Wiederholungsfalle mit Arrest, geahndet.
§7b....... Die Garde hat das Recht, jegliche zum Handel oder Besitz vorgesehenen verbotenen Güter unverzüglich und ohne Einwilligung zu konfiszieren.
§8 ...Zu jedem Markttag ist von jedem Händler, der in Sturmbergen Handel betreibt und jedem Handwerker, der in Sturmbergen Handwerk betreibt oder sein Material aus Sturmbergen bezieht, ein Zehntel seines Einkommens abzugeben.
§9......... Wer sich den Gesetzen widersetzt, hat mit Bestrafung bis hin zum Tode durch den Strang zu rechnen.